Natürliches Produkt bewerben ohne Nutzen erwähnen zu dürfen???
Hallo Community ... Weiß jemand was über die "Vermeidung von Heilversprechen"? Ich gedenke auch einen Vertrieb von Kräuterpulvern aufzubauen und möchte natürlich auch ein paar der sogenannten Heilkräuter (die ja naturgemäß schon immer auch als Nahrung dienen) auf den Etiketten der Produkte nennen und sie somit bewerben. Und da ist mittlerweile die Frage entstanden, ob allein schon die Erwähnung des jeweiligen Nutzens für die Gesundheit bereits ein "Heilversprechen" ist. Oder ob man z.B.: tradionell angewendet für ... zur Beschreibung nutzen kann ohne in diese rechtliche Falle zu tappen. Freue mich auf Antworten. Grüße aus Hannover
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