
Flyivn Oöqqrare
stellt eine Frage
· vor mehr als 2 Jahren
Wie weist man Kenntnisse zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit nach?
Zur Gründung meines Vorhabens benötige ich die Unterstützung der Agentur für Arbeit durch einen Gründungszuschuss während der Anfangszeit, nun möchte die zuständige Mitarbeiterin, dass ich einen "Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit" erbringe ... Was genau soll ich da vorlegen, was für ein Dokument ist da wohl gewünscht?
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Hi Sylvia. Das kann bspw. ein Studienabschluss oder ein Ausbildungszeugnis sein, die in einem Zusammenhang mit deiner Gründung stehen (Beispiel: Kulturwissenschaften studiert – Gründung im kulturellen Bereich). Oder du hast relevante Kenntnisse, die in den Bereich deiner Selbstständigkeit fallen, z.B. durch ehrenamtliches Engagement, Schulungen, Fortbildungen, Seminare oder ähnliches erlangt und kannst es durch eine Bescheinigung oder Zertifikat belegen. Gibt es da etwas?
Stimmt, ein Businessplan ist die Basis, das hatte ich jetzt vorausgesetzt. Nach meiner Erfahrung kann die Beglaubigung neben der IHK auch ein Steuerberater erbringen (bezieht sich auf die Rentabilitätsvorschau des Businessplans). Im Übrigen ist nicht immer die IHK zuständig, wenn z.B. kein Gewerbe, sondern eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt werden soll. Hast du denn inzwischen etwas erreicht, Sylvia Böddener ?
Hallo Britta, ja, einen Teil habe ich erreicht ... zumindest den positiven Bescheid der IHK. Hierfür war in meinem Fall auch nur der Businessplan notwendig. Da ich keinen Kredit irgendwo zur Gründung aufnehmen werde, war die Erstellung tatsächlich nur die "fachkundige Stellungnahme" nötig. Und man hätte auch eine andere befugte Person mit der Erstellung beauftragen können (IHK, Handwerkskammer, berufsständische Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute oder Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigte, Unternehmensberater, Gründungszentren oder lokale Gründungsinitiativen - um alle aufzuzählen).
Den Antrag auf den Gründungszuschuss habe ich nun gestern endlich zur Post gebracht und mit allen nötigen Dokumenten wie erfolgter Gewerbeanmeldung, Prüfungszeugnis meiner kaufmännischen Ausbildung, Handelsschule, Bescheinigung des (nicht abgeschlossenen) BWL-Fernstudiums, Zertifikat des Permakultur-Design-Kurses, meinem ausführlichen Lebenslauf und einer aussagefähigen Beschreibung zur Erläuterung meiner Geschäftsidee...
Zeugnisse allein reichen nicht. Zumeist wird ein Businessplan verlangt und eine Bestätigung der zuständigen IHK. Ich begleite seit vielen jahren als Unternehmensberater Existenzgründungen, ich empfehle, Du wendest Dich an die zuständige IHK oder HWK - je nach Branche.
Danke für Deine Anwort Thomas. Mittlerweile ist alles eingereicht und als Nachweis habe ich - nach nochmaligem Telefonat mit der zuständigen Sachbearbeiterin - meinen ausführlichen Lebenslauf, kfm. Prüfungszeugnis und Studienzeugnisse bzw. -bestätigungen (BWL per Fernstudium und Permakultur) beigelegt. Sie meinte, es ginge hauptsächlich darum, dass man nachweist, sich mit den rechtlichen "Gepflogenheiten" und Abläufen der Selbständigkeit befasst zu haben und sie durch die Kenntnis darüber dann eben auch anwenden bzw. umsetzen zu können.
Der Businessplan wurde von der IHK verlangt, die - wie gesondert von meiner Sachbearbeiterin angefordert - die "fachliche Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Existenzgründung" kostenpflichtig für mich erstellt haben.
Grundsätzlich ist er (der Businessplan) wohl nur zwingend erforderlich wenn man z.B. Investoren sucht oder eben einen Kredit zur Gründung bei einer Bank oder ähnlichem aufnehmen möchte um einfach Zahlen aufweisen zu können. Die IHK (Hannover) forderte ihn auch an um einschätzen zu können ob meine Idee tragfähig ist. Die Antwort lautete zumindest schonmal: ja! (Den positiven Bescheid habe ich letzte Woche erhalten ...yeah)
Sehr schön. Wenn Du noch Fragen hast, dann schreib. Ansonsten frohe Festtage!