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Ankündigungen
Launch Event Reflecta Fördermittelkompass
600 Tickets vergeben –
100 Personen auf der Warteliste: Das enorme Interesse am Launch
des Fördermittelkompass freut uns sehr und zeigt, wie groß der Bedarf
an einem neuen, strukturierten Weg zur Fördermittelbeschaffung ist.
Kurz die wichtigsten Hinweise für alle Ticket‑Inhaber:innen:
•
Einlass ab 15:55 Uhr, first come, first served. Bitte pünktlich sein –
wir haben bewusst leicht überbucht, weil erfahrungsgemäß nicht alle
erscheinen.
• Solltest du keinen Platz
mehr im Zoom‑Webinar bekommen, stellen wir dir einen Livestream‑Link
bereit (Infos dazu spätestens eine Stunde vor Start).
•Falls du doch nicht teilnehmen kannst, storniere dein Ticket – das hilft den Wartelisten‑Plätzen.
• Zoom‑Zugangslink siehe Eventbrite; bitte vorab einen kurzen Technik‑Check machen.
• Notiere dir gerne jetzt schon deine Fragen an uns.
Wir freuen uns darauf, gemeinsam den nächsten Schritt in der Fördermittelbeschaffung zu gehen. Bis bald!
Kultur.LEBT.Demokratie - Sächsischer Preis für Kulturelle Bildung
Der Sächsische Preis für Kulturelle Bildung „Kultur.LEBT.Demokratie“ wird 2025 bereits zum fünften Mal vom Landesverband Soziokultur Sachsen e. V. und dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus ausgelobt. Ausgezeichnet werden innovative kulturelle Bildungsprojekte der letzten drei Jahre in Sachsen, die Demokratie stärken, Teilhabe fördern und Menschen unterschiedlicher Herkunft und Erfahrung vernetzen.
Gefragt sind alle künstlerischen Formate – von Musik über Literatur, Theater und Handwerk bis zu interkulturellen oder historischen Bildungsprojekten. Entscheidend ist, dass durch sie Begegnung, Verständigung und demokratische Teilhabe entstehen.
Die Preisgelder sind wie folgt gestaffelt:
- 1. Platz: 5.000 Euro
- 2. Platz: 2.500 Euro
- 3. Platz: 1.000 Euro
Bewerben kannst du dich noch bis zum 20. August. Weitere Infos findest du hier.
Landesverband Soziokultur Sachsen e. V. - Ihr Anlaufpunkt für Soziokultur in Sachsen und in ganz Deutschland.
Engagementpreis NRW 2026
Der Engagementpreis NRW 2026 steht unter dem Motto „Begegnen. Bewegen. Verbinden – gemeinsam aus der Einsamkeit“. Ausgezeichnet werden ehrenamtliche Projekte aus Nordrhein-Westfalen, die mit kreativen Ansätzen dem Thema Einsamkeit begegnen und neue Formen von Begegnung und Zusammenhalt schaffen.
Der Wettbewerb ist zweistufig aufgebaut:
- Engagement des Monats: Zwölf Projekte werden im Jahr 2026 monatlich vorgestellt und mit jeweils 1.000 Euro gewürdigt.
- Engagementpreis NRW 2026: Aus diesen zwölf Projekten werden Ende 2026 vier Hauptpreise vergeben, die jeweils mit 5.000 Euro dotiert sind. Verliehen werden ein Publikumspreis, ein Jurypreis, ein Sonderpreis der NRW-Stiftung sowie ein Sonderpreis des Ministerpräsidenten Hendrik Wüst.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen, gGmbHs sowie öffentliche Einrichtungen mit Sitz in NRW, die seit mindestens einem Jahr bestehen und deren Projekt langfristiges freiwilliges Engagement fördert.
Deinen Antrag kannst du noch bis zum 30. September 2025 online einreichen.
Weitere Infos findest du hier.
Förderung von Beiteilungsprojekten in Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz fördert auch 2025 wieder Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen. Unterstützt werden Vorhaben, in denen junge Menschen aktiv mitgestalten – von der Idee über die Planung bis zur Umsetzung. Ziel ist es, echte Beteiligung zu ermöglichen und Kindern und Jugendlichen kommunale Entscheidungsprozesse näherzubringen.
Gefördert werden Projekte mit klaren Beteiligungsformaten wie zum Beispiel Jugendparlamente oder Jugendforen, Peer-to-Peer Projekte. Kreative Beteiligungsprojekte sind ebenso möglich wie digitale oder inklusive Ansätze.
Die Fördersumme beträgt bis zu 5.000 Euro, bei inklusiven Projekten bis zu 10.000 Euro. Die Förderung deckt maximal zwei Drittel der Projektkosten ab. Den Eigenanteil kannst du zum Beispiel durch Spenden, Eigenmittel oder ehrenamtliche Leistungen erbringen. Antragsberechtigt sind öffentliche oder freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie andere gemeinnützige Organisationen mit entsprechendem Satzungszweck. Kommerzielle Anbieter sind ausgeschlossen.
Deinen Antrag musst du mindestens sechs Wochen vor Projektbeginn einreichen, spätestens jedoch bis zum 15. September 2025.
Weitere Infos findest du hier.
https://mffki.rlp.de/themen/kinder-und-jugend/jes-eigenstaendige-jugendpolitik/foerderprogramme
PwC-Stiftung - Projektförderung für Kulturbildung
Die PwC-Stiftung unterstützt im Rahmen ihrer Projektförderung bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung für Kinder und Jugendliche.
Förderfähig sind Projekte in den Bereichen
- darstellende und bildende Kunst,
- Musik,
- Literatur,
- neue Medien,
- und werteorientierte Wirtschaftsbildung.
Wichtig ist, dass dein Projekt einen innovativen Vermittlungsansatz oder aktuelle methodische Ansätze mit Modellcharakter verfolgt. Auch die Partizipation der Teilnehmenden darf nicht zu kurz kommen. Da es der Stiftung um Breitenwirkung durch alle gesellschaftlichen Schichten geht, ist eine Begabtenförderung ausgeschlossen.
Zum möglichen finanziellen Rahmen macht die Stiftung keine Angaben und zur Projektdauer sagt sie nur, dass kurze Projekte wie Festivals nicht gefördert werden.
Bevor du einen Antrag stellst, musst du zunächst eine Voranfrage stellen. Diese kannst du das ganze Jahr über einreichen, die Stichtage zur Gremiensitzung sind der 1. März und der 1. September.
Weitere Infos findest du hier.
https://pwc-stiftung.de/foerderung/
Projektförderung in NRW für Kulturelle Bildung im Alter
Das Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter (kubia) hat die Ausschreibung 2025 für den Fonds „Kulturelle Bildung im Alter“ veröffentlicht. Gefördert werden modellhafte Projekte in Nordrhein-Westfalen, die älteren Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen den Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen.
Gesucht werden Formate, die partizipativ und inklusiv angelegt sind und gezielt Menschen mit chronischer Erkrankung, Pflegebedarf oder eingeschränkter Mobilität einbinden. Die künstlerische Gestaltung soll an den Interessen der Teilnehmenden ausgerichtet sein und kulturelle Teilhabe auch unter erschwerten Bedingungen ermöglichen.
Antragsberechtigt sind Kulturschaffende sowie freie und kommunale Kulturinstitutionen, Träger der Sozial- oder Altenhilfe und vergleichbare Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Die Projekte müssen in Zusammenarbeit mit professionellen Künstler:innen oder Kulturgeragog:innen umgesetzt werden.
Die Fördersumme liegt bei mindestens 2.000 Euro, für kommunale Antragsteller bei mindestens 12.500 Euro. Der Förderanteil beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten, bei kommunalen Trägern bis zu 80 Prozent. Insgesamt stehen rund 100.000 Euro zur Verfügung.
Der Antrag erfolgt in zwei Schritten: Zuerst reichst du bis zum 30. September 2025 eine Projektskizze ein. Nach positiver Rückmeldung kannst du den vollständigen Antrag bis zum 30. November einreichen. Projektbeginn ist frühestens der 1. Januar 2026. Wenn du zum ersten Mal beantragst, ist ein Beratungsgespräch verpflichtend.
Weitere Infos findest du hier.
Hier können Sie Fördermittel aus dem Fonds Kulturelle Bildung im Alter für modellhafte Kulturprojekte mit älteren Menschen beantragen.