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Ankündigungen
Stiftungspreis Gemeinsam gegen einsam
Die Stiftung „Lebendige Stadt“ vergibt auch 2025 wieder ihren Stiftungspreis – in diesem Jahr unter dem Motto „Gemeinsam gegen einsam“. Ausgezeichnet werden kommunale Projekte, die Einsamkeit wirksam entgegenwirken und gesellschaftliche Teilhabe stärken.
Weitere Informationen zur Stiftung findest du hier.
Bewerben können sich Städte und Gemeinden in Kooperation mit Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, Trägern oder anderen Institutionen. Im Fokus stehen Konzepte, die nachhaltig, wirtschaftlich tragfähig und übertragbar sind – also als Vorbild für andere Kommunen dienen können.
Der Preis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und die Bewerbungsfrist endet am 30. Juni 2025.
Mehr Infos dazu findest du hier.
Integration von queeren Geflüchteten stärken
Die Robert Bosch Stiftung fördert gemeinsam mit dem Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Projekte, die sich für die Integration und Teilhabe von LSBTIQ*-Geflüchteten und Migrant:innen einsetzen. Unterstützt werden insbesondere Vorhaben in kleineren Städten und ländlichen Regionen, wo passende Angebote oft fehlen.
Gefördert werden Projekte, die queeren Geflüchteten und Migrant:innen Schutz, Sichtbarkeit und Beteiligung ermöglichen. Dazu gehören etwa:
- Begegnungsangebote und Selbsthilfegruppen
- Bildungs- und Empowermentformate
- Beratung und psychosoziale Begleitung
- Netzwerkarbeit oder politische Interessenvertretung
Besonders willkommen sind Projekte, die von queeren Menschen mit eigener Flucht- oder Migrationserfahrung konzipiert und umgesetzt werden. Auch bestehende Angebote können ausgebaut oder weiterentwickelt werden.
Die maximale Fördersumme beträgt 32.000 Euro bei einer Projektlaufzeit von bis zu zwölf Monaten. Das Projekt muss zwischen dem 1. November 2025 und dem 30. November 2026 durchgeführt werden. Bewerbungen sind bis zum 28. Juli 2025 möglich.
Mehr Infos dazu findest du hier.
Wir unterstützen Organisationen, die sich für queere Geflüchtete und Migrant:innen einsetzen, denn sie werden häufig mehrfach diskriminiert.
Weißt du, wer ich bin? - Bis zu 15.000 Euro Projektförderung
Das Förderprogramm „Weißt du, wer ich bin?“ wird gemeinsam von der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen, dem Zentralrat der Juden und dem Zentralrat der Muslime getragen. In der aktuellen Förderrunde werden Projekte unterstützt, die den interreligiösen Dialog zwischen jüdischen, christlichen und muslimischen Gemeinschaften stärken.
Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf der Auseinandersetzung mit Antisemitismus, antimuslimischem Rassismus und Religionsfeindlichkeit.
Gefördert werden zum Beispiel:
- interreligiöse Bildungsangebote
- gemeinsame Feste und Veranstaltungen
- Besuche von Gotteshäusern
- Begegnungsprojekte für Jugendliche oder Erwachsene
Du kannst bis zu 15.000 Euro beantragen. Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung, das heißt: Du musst zunächst deine eigenen Mittel einsetzen. Antragsberechtigt sind Projekte, bei denen mindestens zwei Träger unterschiedlicher Religionsgemeinschaften gemeinsam wirken. Wenn nur zwei Religionen vertreten sind, sollte die dritte inhaltlich in das Projekt einbezogen werden.
Anträge kannst du jeweils zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November einreichen, die nächste Frist ist also der 1. August. Projektbeginn ist frühestens vier Wochen nach Antragstellung möglich.
Mehr Infos dazu findest du hier.
https://www.weisstduwerichbin.de/bewerben/