
(Un)beschulbar?
Obwohl bei ADHS keine Intelligenzminderung vorliegt, bleiben betroffene Kinder besonders in der Schule weit unter ihren Möglichkeiten und können ihr Potenzial nicht voll ausschöpfen. Meist werden sie trotz Fehlen einer intellektuellen Einschränkung auf eine Sonder-/Förderschule überwiesen, weil die Regelschulen die Symptomatik nicht auffangen können. Doch Familien haben auch die Möglichkeit, Maßnahmen wie Nachteilsausgleich, Schulbegleitung und Eingliederungshilfe in Anspruch zu nehmen. Mit gezieltem Training muss es nicht in allen Fällen zu Sonderschule oder - im schlimmsten Fall - sogar zur Ausschulung kommen.
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