
GERICHTSURTEIL: KLIMASCHUTZ IST MENSCHENRECHT / DEUTSCHES KLIMAGESETZ UNGENÜGEND
Der 29.04.2021 wird in die deutschen Geschichtsbücher eingehen, das steht fest. Warum? Weil das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht 👨🏼⚖️👩🏼⚖️, ein wahrlich wegweisendes Urteil gefällt hat. Nun ist es amtlich, was auch ich immer wieder betont habe: Das derzeit bestehende Klimaschutzgesetz in Deutschland verdient seinen Namen nicht, denn es ist ungenügend. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit diesem Paukenschlag sehr klar gemacht. Die Urteilsbegründung 📜 hat es wirklich in sich.
Die Highlights des einstimmigen Urteils:
⚖️ Der Klimawandel ist real und der Gesetzgeber muss ihm entgegen wirken.
⚖️ Klimaschutz ist Menschenrecht.
⚖️ Der Gesetzgeber muss sich an den Vorgaben der Wissenschaft orientieren und schlüssige Konzepte vorlegen, wie der Pfad zur Treibhausneutralität aussehen soll.
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⚖️ Heutige Generationen greifen in die Freiheitsrechte zukünftiger Generationen ein, indem sie sich bis 2030 zu viele Treibhausgasemissionen zugestehen: Das Klimaschutzgesetz hat Reduktionslasten in unzulässiger Weise auf die Zukunft und die dann Verantwortlichen verschoben.
Was das Urteil nun für Politik, Gesellschaft und Wirtschaft bedeutet - das liest du in meinem Blog:
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Das hat mich auch wirklich gefreut! Ich sehe zwar nicht, dass das aktuelle Gesetz bis zur Wahl nochmal angepasst wird, aber ich hoffe, dass eine neue Regierung hier viel dazu beitragen wird, dass das neue Gesetz endlich seinen Namen verdient.
Besten Dank für deinen Blickwinkel, Dominik! Genau so wird es werden - daran glaube ich fest! 👍🏼