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stellt eine Frage
· vor mehr als einem Jahr
Gründung Sozialunternehmen
Wir sind in Gründung als Sozialunternehmen, nicht gemeinnützig. Gibt es etwas besonderes im Gesellschaftsvertrag zu beachten? Sollten die Prämissen des Sozialunternehmens formuliert sein? Oder ist das eher ein Thema für Sales und PR?
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Hallo Rose,
ein Weg wäre, sich die Bedingungen für z.B. eine B-Corp-Zertifizierung anzusehen. Um diese Zertifizierung zu erhalten, sind Anpassungen der Standard-Satzung notwendig. Selbst, wenn man sich nicht als B-Corp-Unternehmen bewerben möchte, tragen solche Aussagen in der Satzung zu Verbindlichkeit bei: https://bcorporation.net/germany-gmbh-no Eine weiterer Aspekt wären die Fragen, ob ihr Gewinne wieder reinvestiert oder zu x Prozent für z.B. Bildungsprojekte einsetzt. Es ist keine Pflicht, in der Satzung zu verankern. Die Entscheidung liegt letztlich bei euch. (Also nicht wirklich eine Frage für Recht & Steuern, sondern eher Strategie und Organisationsentwicklung).
Auch der Begriff "Sozialunternehmen" ist immer noch sehr schwammig definiert. Ihr könntet euch fragen: Wie lösen wir mit unserem Unternehmen soziale/gesellschaftliche Herausforderungen und wie verpflichten wir uns selbst zu ethischen/ökologischen Standards? Der zweite Schritt wäre: Wie schaffen wir es, unser Vorhaben glaubwürdig darzustellen und umzusetzen. Die Satzung könnte ein Teil sein, andere das eigene Manifest, Verpflichtungen und die dazugehörige Transparenz. Für Marketing-Agenturen existiert z.B. das ethical pledge: https://www.theethicalmove.org/pledge
Hallo Rose,
Du fragst: "Sollten die Prämissen des Sozialunternehmens formuliert sein? Oder ist das eher ein Thema für Sales und PR?".
Wie Daniela schon sagt, gibt es in Deutschland (im Gegensatz zu z.B. Italien) keine eindeutige Definition, was ein Sozialunternehmen ist; global anerkannt sind allerdings diese beiden Standards für ein Sozialunternehmen:
a) Entweder die Eigentümer sind bereits die Zielgruppe, deren Probleme man lösen will (also die "Beneficiaries")
b) Oder die Eigentümer verpflichten sich im Gesellschaftervertrag, max 50% des Gewinns an sich selbst auszuschütten und die anderen 50% oder gerne mehr an die Benefieciaries weiterzugeben (Spenden, Stipendien, whatever) bzw. diese zu re-investieren in das Unternehmen und damit den Purpose.
Hilft Dir das?
Liebe Grüße,
Andrea
P.S. Bin Expertin im Bereich ethischer Sales. Zum Thema Sales gerne an anderer Stelle mehr.