Welche Rechtslage gilt bei Spendenaktionen?
Hallo liebe Reflecta-Community! Ich würde gerne für einen gemeinnützigen Verein eine Spendenaktion starten, bei der unter allen Spender:innen ein Geschenk verlost wird. Ich habe jedoch gehört, dass dies unter Umständen rechtlich problematisch sein kann, da es als Gewinnspiel oder Glücksspiel gewertet werden könnte, was dann mit Auflagen, Einholen von Genehmigungen des Ordnungsamts etc. verbunden sein könnte. Kennt sich jemand mit der rechtlichen Lage aus? Vielen Dank!!
Noch kein Profil auf reflecta.network?
Melde dich jetzt kostenlos an und lerne andere Zukunftsgestalter:innen kennen.
Profil erstellenWeitere Fragen zu diesen Themen:
-
Ist es datenschutztechnisch bedenklich, wenn usernames von z.Bsp. Youtube ges...
4 1
-
Wer kennt Kanzleien (Anwälte / Steuerberater) für NGOs, Social Business'?
2 1
-
Hallo in die Runde, wer hat bereits eine gemeinnützige UG (gUG) gegründet und...
16 1
-
Mediendatenbank für Vereine
16
-
Wo finde ich kleine Kanzleien oder junge, ambitionierte Steuerberater*innen, ...
12
Angesagte Fragen:
-
Was brauchen Städte und Gemeinden, um nachhaltiger zu werden?
1
-
Für wen könnte dieses Angebot interessant sein? Mentale:r Ersthelfer:in werde...
1
-
Welche Netzwerke und Gruppen nutzt ihr?
1
Neue Fragen:
-
Gruppenentscheidungen - Alpha-Tester gesucht
17
-
Wer kennt sich mit Verantwortungseigentum aus?
15
-
Erfahrung mit betterplace.org?
-
Investorensuche im EdTech
1
-
Bist Du Medientrainer*in oder kennst jemanden? Wir brauchen Deine Hilfe!
Hallo Veronica,
Glücksspiel ist keine Spende, das hat Wohlrad völlig richtig klargestellt. Hier ein Beitrag der schon etwas älter ist, aber die Rechtslage gut klärt: https://old.ngo-dialog.de/index.php/newsletter-artikel-lesen/items/praxis-05-2016.html und hier noch was aktuelleres von Rechtsexperten: https://vereine-stiftungen.de/podcasts/lotterien-und-tombolen-rechtlicher-rahmen-fuer-die-durchfhrung-im-verein-podcast
Viele Grüße
Matthias
Vielen Dank für deine Antwort, Matthias! Das hat mir schon etwas weitergeholfen. Ich werde mich dann wohl oder übel beim Ordnungsamt erkundigen müssen :)
Viele Grüße, Veronica
Hi Veronica,
das ist tatsächlich problematisch. Nicht nur wegen des möglihen Glückspiels Charakters, sondern auch, weil für Spenden keine Gegenleistungen erbracht werden dürfen. Spenden sind freiwillig uns selbstlos.
Daher ganz einfach: wer spendet, kriegt nix. Sonst wäre es keine Spende.
Viele Grüße,
Wohlrad
Hallo Wohlrad, grundsätzlich hast du Recht, aber es gibt viele Ausnahmen. Auf jeden Fall kann ich die Spendenaktion nicht "einfach so" durchführen, sondern brauche eine Genehmigung und ggf. rechtliche Beratung. Danke für deine Antwort und noch eine schöne Woche!