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Zneiva Yrujnyq
stellt eine Frage · vor fast 5 Jahren

Ist es datenschutztechnisch bedenklich, wenn usernames von z.Bsp. Youtube gespeichert werden?

Ich will Hatespeech und Fakenews im Internet bekämpfen. 

Themen: Apps · Recht & Steuer
Gelöschtes Mitglied · vor fast 5 Jahren
Durch Autor:in als beste Antwort markiert

Moin Marvin, 

ich bin zwar auch kein Anwalt, aber dennoch:


Bevor wir uns hier mit Paragraphen beschäftigten, müssen wir erstmal klären ob die Usernamen überhaupt datenschutzrechtlich relevant sind. Die DSGVO schützt einzig und allein personenbezogene Daten.

Ist jetzt aber ein Username ein personenbezogenes Datum?

Wäre mein Username "Pumuckl24" und würde ich auch in meinem Profil keinerlei Hinweise auf meine Identität hinterlegen, dann wäre das mit Sicherheit für dich kein personenbezogenes Datum und du könntest aus meiner datenschutzrechtlichen Sicht durchaus den Namen in einer Datenbank erfassen.

Lautet mein Username aber "Michael Behrens, Falkenstein" kann die Beurteilung aber anders aussehen. Denn es dürfte nicht allzu schwer sein mit dieser Information meine wahre Identität herauszufinden.


Sollte der Username als personenbezogenes Datum behandelt werden müssen greift die DSGVO. Hier benötigst du für die Verarbeitung zunächst eine Rechtsgrundlage. Diese kann m.E. in diesem Fall nur Art. 6 Abs. 1 lit f) - die Interessenabwägung sein. ( Lit e) wie von Simon vorgeschlagen geht nicht, weil du keine öffentliche Stelle bist und auch nicht von einer solchen dazu beauftragt bist.)

D.h. dann, dass du im Zweifelsfall darlegen musst, warum dein Interesse zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten größer ist, als das Interesse des Betroffenen. Das könnte schwierig werden - aber ein erfolgreicher Widerspruch erlaubt dir die bis dahin gespeicherten Daten weiterhin zu verwenden.

Allerdings musst du im Falle der Verarbeitung personenbezogener Daten die betroffene Person über diese Verarbeitung informieren. Das macht einen Recht großen Aufwand ...


Aber, wie Simon auch schon richtig angemerkt hat, sehe ich größere Schwierigkeiten in Bezug darauf, ob du damit nicht gegen die Nutzungsbedingungen von YouTube verstößt...


Fvzba Senamra · vor fast 5 Jahren

DISCLAIMER: Bitte Frage hierzu einen echten Datenschutz-Anwalt.

Ich habe es versucht im Kopf mit einem Web Crawler zu vergleichen. Dieser greift ja auch nur auf öffentlich zugängliche Daten zu und legt sie ab. Ist ein youtube oder twitter Name darin enthalten, wird dieser ja auch gespeichert. Vielleicht hilft der Ansatz um an mehr Informationen zu kommen. 


Aber Achtung:

Es könnte sein, dass natürlich die Plattformen selbst gegen dich vorgehen möchten, wenn sie merken, dass du eine Datenbank mit ihren Benutzern aufbaust. Dies haben sie ja vielleicht in ihren Nutzungsbedingungen ausgeschlossen und gehen dann massiv gegen dich vor.


Wie eine sichere Antwort erhalten? 

Ich hoffe ein Anwalt mit Datenschutz-background kann uns hier eine sichere Antwort geben und wenn du den Plan wirklich verfolgen möchtest würde ich einen Stundensatz investieren. Dann hast du eine schriftliche Bestätigung. Vorher wäre es wichtig genau zusammenzuschreiben welche DB Einträge du machst.


Gelöschtes Mitglied · vor fast 5 Jahren

Hallo Simon,

Kannst du bitte deine Verweise auf das BDSG löschen? 

Du beziehst dich hier auf das BDSG älter Fassung, das so schön seit 2 Jahren nicht mehr gilt.


Btw: Bis auf wenige Ausnahmen ist das BDSG so ziemlich irrelevant für Unternehmen... Alles wesentliche ist in der DSGVO geregelt...

Die Frage von Marvin beantworten...
Fbawn Qrobenu Rvfryr
stellt eine Frage · vor mehr als 4 Jahren

Ist mein Pitch-Deck gut genug?

Ich habe den Ansatz vorbereitet und würde ihn gerne mit erfahrenen Gründer*innen teilen. Wer hat Interesse reinzuschauen? Wir suchen außerdem Unterstützer*innen in verschiedenen Bereichen und freuen uns über DEINEN Input.

Narggr Srpugre · vor mehr als 4 Jahren
Durch Autor:in als beste Antwort markiert

na klar :-) Wie eilig ist es?

Idealerweise geht es bei mir ab nächsten Montag.

Fbawn Qrobenu Rvfryr · vor mehr als 4 Jahren

Sorry für die späte Antwort. Wäre es am Wochenende auch gut?

Fbawn Qrobenu Rvfryr · vor mehr als 4 Jahren

Vielen Dank!

Gelöschtes Mitglied · vor mehr als 4 Jahren

Hey, hier nochmal ein Netzwerk von Gleichgesinnten

https://wechange.de/cms/?noredir=1

Und auch hier was zum nachlesen solltest Du Zeit haben

https://gemeinschaftsgetragen.de/ vielleicht könnt Ihr euch hier zumindest nochmal Anregungen zu Finanzierungsmöglichkeiten holen

Die Frage von Sonja Deborah beantworten...
Fvzba Obeaznaa
stellt eine Frage · vor etwa 4 Jahren

Strategiesche Ausrichtung im Bereich Intellectual Property. Zwischen Patent und Open-Innovation suchen wir unsere Positionierung.

Als GreenTec Startup suchen wir unsere strategische Ausrichtung im Bereich Intellectual Property. Zwischen Patent als Schutz des Marktzugangs und der Produktentwicklung als Open-Innovation suchen wir unsere Positionierung. Langfristig sollen die strategischen Unternehmensziele und die Werte gesichert sein. Du kennst dich aus mit diesen Fragen, oder hast ähnliche Fragen? Ich suche Expertise und Austausch.

Naqern Zbrevxr · vor etwa 4 Jahren

Hallo Simon, ich habe lange eine Open Source Software Firma gehabt; welche Green-Tec-Produkte entwickelt Ihr denn? Es gibt ja sehr viele "Lizenzen" für (Software-, Hardware-, Text-) Produkte, von völlig frei (Du darfst alles damit machen), bis zu relativ "geschlossen" (Du darfst zwar kostenlos nutzen, aber nur privat und auch nix ändern). Investoren sehen natürlich am liebsten Closed Shops/Patente, das ist aber old-fashioned und ich wünsche mit ganz im Sinne der "Zebras fix what Unicorns break" das sich auch das ändert. Ausserdem bin ich immer wieder in Coaching- oder Beratungs-Projekten, in denen es um Impact-Skalierung geht, hier ist Deine Frage auch ab und zu Thema, aber ich weiss nicht, in wie weit das zu Dir passt, dazu müsste ich noch a bisserl mehr wissen (Thema, Produkt, Business Modell, Wirkungsziel / Theory of Change, etc). Magst Du mir schreiben? Liebe Grüße, Andrea

Senamvfxn Xöccr · vor fast 4 Jahren

Hallo Simon,

wir vom OpenBikeSensor (Überholabstandsmessung für Fahrradfahrende) haben uns jetzt für die LGPL-Lizenz entschieden. Paul hat das im Blog für uns erklärt und aufgeschrieben, warum:

https://www.openbikesensor.org/blog/2021/03/23/openbikesensor-goes-lgpl/

Wenn Du Dich austauschen magst, melde Dich gern. Ich halte mich alles andere als für eine Expertin – das voraus geschickt – doch bin ich gern bereit, zuzuhören und Dir gute Fragen für Deinem Entscheidungsprozess zu stellen.

Viele Grüße,
Franziska

Fvzba Obeaznaa · vor fast 4 Jahren

Hi Franziska, danke fürs teilen. Was ein tolles Projekt!
Die Vorzüge von Open-Source werden im Blog schön dargestellt. Eure Gedanken das Projekt finanziell tragfähig zu gestalten, würden mich noch sehr interessieren. Ich melde mich bei dir persönlich.

Die Frage von Simon beantworten...
Ebfr Xnvfre
stellt eine Frage · vor fast 4 Jahren

Gründung Sozialunternehmen

Wir sind in Gründung als Sozialunternehmen, nicht gemeinnützig. Gibt es etwas besonderes im Gesellschaftsvertrag zu beachten? Sollten die Prämissen des Sozialunternehmens formuliert sein? Oder ist das eher ein Thema für Sales und PR?

Qnavryn Znue · vor fast 4 Jahren

Hallo Rose,
ein Weg wäre, sich die Bedingungen für z.B. eine B-Corp-Zertifizierung anzusehen. Um diese Zertifizierung zu erhalten, sind Anpassungen der Standard-Satzung notwendig. Selbst, wenn man sich nicht als B-Corp-Unternehmen bewerben möchte, tragen solche Aussagen in der Satzung zu Verbindlichkeit bei: https://bcorporation.net/germany-gmbh-no  Eine weiterer Aspekt wären die Fragen, ob ihr Gewinne wieder reinvestiert oder zu x Prozent für z.B. Bildungsprojekte einsetzt. Es ist keine Pflicht, in der Satzung zu verankern. Die Entscheidung liegt letztlich bei euch. (Also nicht wirklich eine Frage für Recht & Steuern, sondern eher Strategie und Organisationsentwicklung).
Auch der Begriff "Sozialunternehmen" ist immer noch sehr schwammig definiert. Ihr könntet euch fragen: Wie lösen wir mit unserem Unternehmen soziale/gesellschaftliche Herausforderungen und wie verpflichten wir uns selbst zu ethischen/ökologischen Standards? Der zweite Schritt wäre: Wie schaffen wir es, unser Vorhaben glaubwürdig darzustellen und umzusetzen. Die Satzung könnte ein Teil sein, andere das eigene Manifest, Verpflichtungen und die dazugehörige Transparenz. Für Marketing-Agenturen existiert z.B. das ethical pledge:  https://www.theethicalmove.org/pledge

Naqern Zöevxr · vor fast 4 Jahren

Hallo Rose,

Du fragst: "Sollten die Prämissen des Sozialunternehmens formuliert sein? Oder ist das eher ein Thema für Sales und PR?".

Wie Daniela schon sagt, gibt es in Deutschland (im Gegensatz zu z.B. Italien) keine eindeutige Definition, was ein Sozialunternehmen ist; global anerkannt sind allerdings diese beiden Standards für ein Sozialunternehmen:

a) Entweder die Eigentümer sind bereits die Zielgruppe, deren Probleme man lösen will (also die "Beneficiaries")

b) Oder die Eigentümer verpflichten sich im Gesellschaftervertrag, max 50% des Gewinns an sich selbst auszuschütten und die anderen 50% oder gerne mehr an die Benefieciaries weiterzugeben (Spenden, Stipendien, whatever) bzw. diese zu re-investieren in das Unternehmen und damit den Purpose.

Hilft Dir das? 

Liebe Grüße,

Andrea

P.S. Bin Expertin im Bereich ethischer Sales. Zum Thema Sales gerne an anderer Stelle mehr.

Die Frage von Rose beantworten...
Fbcuvr Tarfg
stellt eine Frage · vor mehr als 2 Jahren

Du suchst eine nachhaltige Gründundsidee und kannst kurzfristig mit einsteigen?

Mein Partner Ist ein nerdiger Erfinder und hat alles vorbereitet, um im Bereich der Musikelektronik mit einem engagierten Team ab November eine unvergleichliche Gründungsförderung im Motion Lab Berlin anzutreten.
Wer engagiert ist und etwas auf dem Kasten hat in den Bereichen Finanzen, Marketing oder Elektrotechnik und im Sinne der Kreislaufwirtschaft modulare, reparierbare Produkte erschaffen will, bekommt hier eine einmalige Chance: https://www.founderio.com/de/startup/2967434

Spread the word 🙌
#modular #reparierbar #musik #eletronik #lautsprecher #kreislaufwirtschaft #team #nachhaltig #impactstartup #gründung #cogründer #stellenausschreibung

kreis - nachhaltige_musik_elektronik aus Berlin | Unterhaltung...

Wir wollen Elektronik nachhaltiger machen. Im Sinne der Kreislaufwirtschaft sollen unsere Produkte modular, reparierbar und langlebig sein.

Die Frage von Sophie beantworten...
Naqern Ryvfnorgu Zöevxr
stellt eine Frage · vor mehr als 2 Jahren

Meine Frage hat sich erledigt, Kunde hat gefunden was er gesucht hat, bitte nicht mehr melden. Danke!

Liebes Netzwerk, ich suche für einen Kunden unterschiedliche Freelancer (Berater:innen / Trainer:innen / Coaches), die Social Startups bei folgenden Themen (selbstverständlich bezahlt) unterstützen können: Legal & Finance, IT Technology & Online Communication und dann noch Prototyping. Bitte schnell auf mich zukommen bzw. mit mir vernetzen! Danke!

Gngwnan Xvrsre · vor mehr als 2 Jahren

Wir zählen Sozialunternehmen zum öffentlichen Sektor (B2G), da sie nachhaltig Bedarfe der Bevölkerung decken. Wenn also IT-Sicherheit und Schutz vor Cyberkriminalität auch gesucht sind ("IT" und "Technologie" kann ja alles und nichts bedeuten...), gerne per Nachricht bescheid geben, Andrea Mörike. Prototypisierung von digitalen und gelegentlich auch physischen Produkten ist bei uns außerdem Teil des Alltags, auch wenn wir dies für gewöhnlich nicht als DL anbieten.

Gvzb Tnhre · vor mehr als 2 Jahren

Hallo Andrea, 

habe dir gerade eine Kontaktanfrage mit Kurzinfo gesendet und freue mich von dir zu hören. Wünsche dir eine angenehme Woche und auf bald.

Viele Grüße aus der Pfalz

Timo

Die Frage von Andrea Elisabeth beantworten...
Yvfn Jvrqrzhgu
stellt eine Frage · vor etwa 2 Jahren

Förderung von Projekten im Ausland

Hallo,

Quartiermeister möchte ab diesem Jahr auch soziale Projekte in Österreich fördern. Kann mir jemand dabei weiterhelfen, inwieweit hier das Gemeinnützigkeitsrecht greift und was bei einer Spende ins Ausland zu beachten ist? (wir sind eine gUG)

Vielen herzlichen Dank,

Lisa

Pnefgra Zrlre mhe Urlqr · vor etwa 2 Jahren
Durch Autor:in als beste Antwort markiert

Hallo Lisa,

Auslandsspenden können (nur) unter bestimmten Bedingungen vom Finanzamt in der deutschen Steuererklärung anerkannt werden.

Eine Spende kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Empfänger nach seiner Satzung oder seinem Stiftungsgeschäft und aufgrund seiner tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient. Im Fall einer Auslandsspende habe der Spender dies gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Als Nachweis geeignet sind dabei u.a. die Satzung, der Tätigkeitsbericht oder Aufzeichnungen über Vereinnahmung und die Verwendung der Spendengelder. Wenn entsprechende Nachweise nicht vorliegen, kann die Spende nicht steuerwirksam in Abzug gebracht werden. Dass vergleichbare Organisationen im Inland als gemeinnützig anerkannt seien, reicht für den Spendenabzug nicht aus

Voraussetzung für den Spendenabzug in Deutschland ist die Vorlage von Unterlagen, die eine genaue Überprüfung der tatsächlichen Geschäftsführung des Vereins oder der Stiftung ermöglichen (ggf. übersetzt, in deutscher Sprache!). Diese Dokumentenvorlage hat durch den Steuerpflichtigen zu erfolgen. Das Finanzamt ist nicht verpflichtet diese Unterlagen auf dem Amtswege zu beschaffen. Als geeignete Unterlage kommt z.B. der Tätigkeits- oder Rechenschaftsbericht in Frage, der durch die Stiftung oder den Verein bei der jeweils zuständigen ausländischen Aufsichtsbehörde eingereicht wurde. Die gute Nachricht: Eine Spendenbescheinigung nach deutschem Muster ist allerdings nicht erforderlich, da dies von ausländischen Vereinigungen nicht verlangt werden kann.

GLG, Carsten

Pnefgra Zrlre mhe Urlqr · vor etwa 2 Jahren

Hey Lisa, alles klar. Aber: NIEmals als „Schenkung“ benennen. Davon abgesehen, dass formal, meinem Verständnis nach, keine echte Schenkung gewollt ist, befürchte ich Irritationen, wenn es so benannt wird. 

Hier ist jetzt wirklich nochmal zu unterscheiden: erhält der Partner vor Ort finanzielle Mittel, mit voller Verfügungsmacht oder setzt er/sie vor Ort ein Projekt um und rechnet Euch ggü, ab. Sollte der Partner nicht nur „Erfüllungsgehilfe“ vor Ort sein, kommt es weniger darauf an, wofür er das Geld konkret einsetzt, als wir die Organisation nach dt. Recht einzuordnen ist.

Gruß, Carsten 

Yvfn Jvrqrzhgu · vor etwa 2 Jahren

Ich hoffe, ich habe das so richtig verstanden! ;)

Die Frage von Lisa beantworten...
Yvfn Jvrqrzhgu
stellt eine Frage · vor mehr als einem Jahr

Wie stelle ich Spendenquittungen aus bei mehrmaligen Zahlungen im Jahr?

Liebe Community,

Das Jahr ist zu Ende und wir stellen für unsere Organisation Quartiermeister Stiftung gUG Spendenquittungen aus. Über einen Zahlungsdienstleister gibt es Menschen, die mehrmals im Jahr (Kleinstbeträge) an uns spenden und um eine Quittung bitten. Das ist an sich nicht notwendig (erst ab 300 €). Wir würden ihnen aber gern trotzdem gern den Gefallen tun. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich für eine Person, die vier Mal im Jahr 5 € überweist, für jeden Überweisungsvorgang eine Quittung erstellen muss, oder ob ich 1 für das ganze Jahr ausstellen darf, in der die Gesamtsumme und die gesammelten Daten (1.5., 1.7, 1.9. ....) vermerkt sind. Weiß da jemand mehr? Meine Netzrecherche hat mich bisher nicht weitergebracht!

Fvzba Fvznabifxv · vor mehr als einem Jahr
Durch Autor:in als beste Antwort markiert

Hi Lisa 👋,  für eine Sammelbestätigung müsstet ihr dieses Formular verwenden. Hope it helps :)

Yvfn Jvrqrzhgu · vor mehr als einem Jahr

Wow! Hammer, das ging ja schnell. Vielen herzlichen Dank, die werden wir verwenden! :)

Die Frage von Lisa beantworten...
Fvzba Obeaznaa
stellt eine Frage · vor etwa einem Jahr

Suche Berater:in zur Investitionsstrategie in ein Impact-Startup

Liebes Netzwerk,
Hey Leute,

wir haben da was Cooles vor: Wir haben die Möglichkeit einer Beteiligung oder Unternehmensübernahme und brauchen Unterstützung!

Wir sind auf der Suche nach Beratung die uns bei den Verhandlungen begleitet. Uns ist wichtig, dabei nicht nur strategisch gut beraten zu sein, sondern auch unsere Impact-Orientierung im Blick zu behalten und einen Übergabeprozess auf Augenhöhe zu begleiten.

Kennst du wen? Ich bin auf der Suche nach verschiedenen Angeboten und freue mich über eure Tipps (gerne hier einfach kurz kommentieren oder via PN).

Dankeschön!

Qnavryn Znue · vor etwa einem Jahr

Sprecht mit Simon Simanovski, wenn es um rechtliche Themen geht. Pascal Weith-Höinghaus hat auch sehr gute Tipps wenn es um Finanzen und Fördermittel geht.
Und blättere mal durch die Expert:innen, die hier eingetragen sind. Da wirst du sicher auch fündig: https://www.reflecta.network/marktplatz/dienstleisterinnen

Avyf Oerznaa · vor etwa einem Jahr

Hey Daniela, ich bin selbst Rechtsanwalt für Gründer:innen und Startups und berate hauptsächlich in Impact Angelegenheiten. Ob bei Gründungen oder Übernahmen. Schreib mir gern, wenn Du Dich mal kostenlos zu Deinem Thema austauschen möchtest ;-) Liebe Grüße Nils

Die Frage von Simon beantworten...
Fnovar Uneanh
stellt eine Frage · vor 10 Monaten

Systematische Diskriminierung neurodiverser Menschen in Deutschland

Eine Freundin in den Niederlanden hat ADHS und ist autistisch. Sie fragt, ob sie in Deutschland mit systematischer Diskriminierung rechnen müsste, wenn bekannt wird, dass sie beispielsweise Stimulanzien wie Ritalin, Adderall oder Focalin nimmt. 

Zum Beispiel fürchtet sie Nachteile wie die folgenden:

  • von Versicherungen abgelehnt werden
  • keine Hypothek/keine Kredite aufnehmen können (Ablehnung durch die Bank)
  • keinen Führerschein haben dürfen
  • keinen Job finden
  • als Selbstständige keinen Anspruch auf Krankenversicherung haben

Mir ist bekannt, dass je nach GdB-Bewertung ADHS oder Autismus als Behinderung gewertet werden kann, wodurch die Person Anspruch auf Unterstützung und Schutz erhält.

Doch wie sieht es aus, wenn die nötigen Punkte in der GdB-Tabelle nicht erreicht werden? Und welche Form der Benachteiligung durch Arbeitgeber, Versicherungen und Banken ist illegal?

Es wäre super, hierzu eine Fachmeinung zu haben.

Puevfgvna Znccnyn · vor 10 Monaten
Durch Autor:in als beste Antwort markiert

Hallo Sabine,

it's tricky. Ich würde mit einem "Ja" antworten in Bezug auf strukturelle Diskriminierung.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt/soll schützen gerade bei Massengeschäften wie Versicherung und Hypotheken unabhängig vom Grad der Behinderung. Doch alltäglich passieren genau diese Diskriminierungen. Der GdB ist mit Rechten und entsprechenden Leistungen verbunden.

Präventiv kann Deine Freundin nur wenig tun, doch wenn eine solche Diskriminierung stattgefunden hat, kann sie mit einer Frist von (nur) zwei Monaten sich an eine Anti-Diskriminierungsberatung (des Bundes, auf Ländereben und ab und zu auch kommunal) wenden. Dort wird sowohl juristisch (Schadensersatzansprüche) wie auch psycho-sozial beraten.

Hier mal ein Link:

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/wir-beraten-sie/wir-beraten-sie-node.html

Ich hoffe, dass hilft aufs erste mal weiter.

Liebe Grüße
Christian

Fnovar Uneanh · vor 10 Monaten

Christian, tausend Dank! Das hilft mir enorm weiter.

Hier zumindest mein persönlicher Eindruck: Die Krankenkasse darf sie nicht ablehnen, aber für alle Zusatzversicherungen gibt es Gesundheitsfragen und dort wird es schwer. Führerschein wird individuell geprüft, sie muss sicherlich zu Ärzten und Sonderstellen – es ist in jedem Fall teurer. Einen Job finden hängt von vielen Umständen ab, da gibt es viel Hoffnung, aber auch noch eine Menge Diskriminierung. Kredite werden an Menschen mit Behinderung seltener & niedriger vergeben, wenn überhaupt – das habe ich mehrfach als Mentorin für Gründer:innen mit Behinderung erlebt.

Grundsätzlich: Es gibt (strukturelle) Diskriminierung. Mein persönlicher Eindruck ist, dass die Menschen in den Niederlanden mit meiner offensichtlichen Einschränkung sehr viel offener umgehen, als die Menschen hier in Deutschland.

Fnovar Uneanh · vor 10 Monaten

Ugh. Ich hatte so gehofft, dass ich positiv überrascht werde… aber scheinbar ist es in Deutschland nicht besser als hier in NL (die Beispiele für Diskriminierung stammen aus Geschichten aus den Niederlanden). Vielen Dank, Henriette! 

Fnovar Uneanh · vor 10 Monaten

Christian Mappala kennst du dich hier vielleicht aus?

Die Frage von Sabine beantworten...
Fvzba Xabbc
stellt eine Frage · vor 4 Monaten

Wer kennt sich mit Accounting für NGOs aus?

*Accountance für NGO* Liebe Community! Unsere kleine NGO, die mit Indigenen im brasilianischen Amazonas arbeitet, braucht Unterstützung. Wir wollen unsere Buchhaltung professionalisieren. Wer hat Tipps für intelligente, kostengünstige Lösungen, oder hat sogar Zeit, unsere Tabellen professionell einzurichten?

Die Frage von Simon beantworten...
Avxynf Ebysrf
stellt eine Frage · vor mehr als einem Jahr

Wer kennt sich mit einer gemeinnützigen GmbH/UG aus?

Liebe Community,

ich bin auf der Suche nach Unterstützung bei der Gründung einer gemeinnützigen GmbH. 

Ich habe ein paar Fragen zur grundsätzlichen Eignung der Gesellschaftsform und suche eine professionelle Begleitung für rechtliche und steuerrechtliche Fragen im Prozess der Gründung und darüber hinaus.

Kann mir jemand weiterhelfen oder hat selbst Erfahrungen gesammelt?

Vielen Dank und liebe Grüße

Niklas

Thema: Gründung
Naqern Zöevxr · vor mehr als einem Jahr

Schön, dass ChatGPT nun auch SEND kennt! :-)

Fvzba Fvznabifxv · vor mehr als einem Jahr

Du kannst dich bei Fragen gerne an mich wenden,  Niklas. Habe zahlreiche Gründungen im sozialunternehmerischen Bereich begleitet. LG

Fnen Temlorx · vor mehr als einem Jahr

Auf jeden Fall würde ich andere gUG /  gGmbHs in deiner Nähe (Impressumssuche über Suchmaschine) nach guten Kontakten fragen! Das hatte mir auch geholfen, da ich zuerst an ein Notariat gelandet bin, was mir zugesichert hat sich mit gemeinnützigen Gründungen auszukennen bis das Finanzamt sich gemeldet hat und gemeint hat, dass die vorgeschlagenen Gesellschaftsverträge absolute Mumpitz wären. Du kannst übrigens auch die Gesellschaftsverträge zur Prüfung vorab an das zuständige Finanzamt schicken und die geben dir Rückmeldung ob es bei den zugesandten Formulierungen irgendwelche Probleme gäbe. 

Weil hier auch Paritätische Wohlfahrtsverband erwähnt worden ist: Zumindest im Raum Köln wurde mir davon stark abgeraten von mehreren unterschiedlichen Vereinen, dass das eher um Geldeinnahmen geht als tatsächliche Unterstützung. 

Allgemein würde ich bei vielen Verbänden aufpassen, da sie vor allem für erstmal kleine Gründungen sehr viel Geld verlangen im Vergleich dazu, was du am Ende brauchst. 

Zumal auf der Seite des Bundesverband deutscher Stiftungen eindeutig steht, dass die Mitgliedern nur rechtliche Beratung bei stiftungsrelevanten Themen geben, wozu gUGs und gGmbHs nicht dazu gehören... 

Avxynf Ebysrf · vor mehr als einem Jahr

Vielen Dank, Sara!

Die Frage von Niklas beantworten...

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