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Ankündigungen / Neuigkeiten

100 mal 500 für Demokratie - 500 Euro für Kleinprojekte
Mit dem Förderprogramm „100 mal 500 für Demokratie“ unterstützt die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz ehrenamtliche demokratiefördernde Vorhaben an Lern- und Lebensorten in Rheinlandpfalz.
Gefördert werden demokratiebildende Maßnahmen in folgenden Bereichen:
- Diskussionsveranstaltungen zu aktuellen politischen Themen
- Veranstaltungsformate zur Würdigung der Demokratie
- Projekte der demokratischen Beteiligung im lokalen Raum
- Projekte der Kooperation und Vernetzung von Zivilgesellschaft, Kommunen, Unternehmen, Wissenschaft, Kirchen, Religionsgemeinschaften und Bildungseinrichtungen mit dem Ziel der gemeinsamen Demokratiestärkung
- Projekte der Demokratiebildung
- Projekte und Maßnahmen, die sich gegen Ausgrenzung, Diskriminierung, Extremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit richten
- Projekte und Maßnahmen, die sich für Vielfalt, Toleranz, Solidarität und gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen
Pro Projekt gibt es bis zu 500 Euro als Festbetragsfinanzierung und es wird ein Eigenanteil von mindestens 10% erwartet.
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen, anerkannte Kirchengemeinen und Religionsgemeinschaften sowie schulische, studentische oder sonstige Initiativen, Zusammenschlüsse oder Vereinigungen.
Deinen Antrag kannst du noch bis zum 31. Oktober einreichen.
Weitere Infos findest du hier.
https://wir-tun-was.rlp.de/unterstuetzen/100-mal-500-fuer-die-demokratie

Land.Heimat.Innovativ - Bis zu 300.000 Euro pro Projekt
Mit der Förderung Land.Heimat.Innovativ unterstützt das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) innovative Projektideen, die die Zukunftsfähigkeit ländlicher Räume stärken.
Gefragt sind neue Ansätze, die auf regionale Besonderheiten eingehen und den aktuellen Herausforderungen des Lebens und Arbeitens auf dem Land begegnen.
Förderfähig sind Projekte in Kommunen mit bis zu 35.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Auch größere Gebietskörperschaften wie Landkreise können teilnehmen, wenn die Vorhaben überwiegend in ländlichen Gemeinden umgesetzt werden.
Gefördert werden modellhafte Projekte aus dem gesamten Themenspektrum der ländlichen Entwicklung, unter anderem zu:
- sozialem Zusammenhalt, Kultur, Bildung und Ehrenamt,
- attraktiven Ortskernen und neuen Nutzungskonzepten,
- Beteiligung und Teilhabe,
- regionaler Wirtschaft und Wertschöpfung,
- Grundversorgung und Infrastruktur,
- Digitalisierung und technischer Innovation,
- Mobilität und Erreichbarkeit,
- interkommunaler Zusammenarbeit.
Die maximale Fördersumme beträgt 300.000 Euro je Projekt. Bei Verbundprojekten sind bis zu 500.000 Euro bei zwei Partnern und bis zu 600.000 Euro bei drei Partnern möglich. Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben, projektbezogene Dienstleistungen, Veranstaltungen, Anschaffungen, Raummieten und Reisekosten.
Die Förderquote liegt grundsätzlich bei 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, eingetragene Vereine, Stiftungen, Genossenschaften oder Unternehmen.
Die Antragsstellung läuft in drei Phasen:
- Bis zum 29. Oktober musst du deine Interessensbekundung einreichen.
- Danach wirst du vom Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung aufgefordert, eine Projektskizze einzureichen.
- Wird deine Skizze positive bewertet, reichst du dann deinen Vollantrag ein.
Weitere Infos findest du hier.
Ländliche Räume mit Zukunft – das ist das Ziel des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung – BULEplus. Hier geht es zu Förderu...

ImPulsRuhr - Bis zu 30.000 Euro Projektförderung
Mit dem Programm „ImPulsRuhr – für eine Region im Wandel“ unterstützt die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung gemeinnützige Projekte in Städten und Kreisen des Regionalverbands Ruhr. Gesucht werden neue, wirkungsorientierte Projektideen, die relevante Herausforderungen in der Region adressieren.
Förderfähig sind Projekte aus folgenden Bereichen:
- Wissenschaft und Bildung
- Kunst und Kultur
- Sport und Gesundheit
- Vorhaben mit Bezug zu gesellschaftlichem Wandel
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Vereine und öffentliche Einrichtungen mit Sitz im Ruhrgebiet. Gefördert wird mit bis zu 20.000 Euro, in Kooperationsprojekten sind bis zu 30.000 Euro möglich. Die Projektlaufzeit darf 24 Monate nicht überschreiten. Eine angemessene Eigenleistung wird erwartet.
Anträge kannst du bis zum 5. Dezember 2025 einreichen.
Weitere Infos findest du hier.
https://www.krupp-stiftung.de/foerderprogramm-impulsruhr/
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