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Ankündigungen / Neuigkeiten

STARKES DORF+ - Zwischen 1.000 Euro und 7.500 Euro Projektförderung in Hessen
Die Landesregierung Hessen fördert mit dem Programm „STARKES DORF+“ Engagement in ländlichen Räumen. Ziel ist es, Gemeinschaftsleben zu stärken und Dorfzentren lebendig zu halten.
Gefördert werden Projekte über drei verschiedene Förderansätze:
- Projektbegleitung & -beratung wie zum Beispiel Coaching, Fachgutachten oder Unterstützung bei Planung und Entwicklung
- Kleinprojekte zur Aufwertung öffentlicher Orte wie Sitzplätze, Dorfgemeinschaftsraum oder Dorfplatz
- Gründung von Bürgergenossenschaften
Pro Ansatz kannst du jährlich zwischen 1.000 und 7.500 Euro beantragen. Voraussetzung ist ein Eigenanteil von mindestens 10 % des Gesamtvolumens.
Antragsberechtigt sind Initiativen wie Vereine, Stiftungen oder informelle Gruppen, sofern sie in ländlichen Räumen Hessens aktiv sind. Eine formelle Gemeinnützigkeit ist nicht nötig – Hauptsache, die Projekte fördern den Zusammenhalt vor Ort.
Deinen Antrag kannst du noch bis zum 31. Oktober einreichen.Weitere Infos findest du hier.
Dörfer machen Hessen stark! Die Landesregierung unterstützt engagierte Dörfer mit dem Förderprogramm „STARKES DORF+“.

Miteinander - für ein lebenswertes Quartier
Die Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung in Sachsen-Anhalt (BEQISA) hat den Förderaufruf 2026 „Miteinander – für ein lebenswertes Quartier“ gestartet. Gefördert werden Kleinstprojekte, die altersgerechte Quartiere in ländlichen Regionen stärken und lebenswerte Wohnstrukturen fördern.
Gefördert werden Einzelvorhaben, die Impulse in einem oder mehreren dieser Schwerpunkte setzen:
- Wohnen im Quartier (z. B. gemeinschaftliche Wohnformen, Barriereabbau)
- Versorgung im Quartier (z. B. Nachbarschaft, Mobilität, Gesundheitsversorgung)
- Technik & Digitalisierung im Quartier (z. B. Assistenzsysteme, digitale Teilhabe)
- Gesundheit im Quartier (z. B. Bewegung, demenzsensible Begegnungsräume)
Dein Projekt kann mit bis zu 20.000 Euro gefördert werden mit einem Eigenanteil von 5% - die kannst du aber auch durch Drittmittel abdecken.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Interessenverbände, Vereine und Öffentliche Einrichtungen — sofern sie im Land Sachsen-Anhalt aktiv sind und sich für altersgerechte Quartiersentwicklung einsetzen. Deine Projektidee kannst du bis zum 19. September 2025 einreichen.
Weitere Infos findest du hier.
https://www.beqisa.de/projektfoerderung/foerderaufruf

Vor Ort vereint - Zwischen 5.000 und 12.000 Euro Projektförderung
Änderwerk startet die Förderrunde 2025 von „Vor Ort vereint“ und gesucht werden Projekte in Dörfern und Kleinstädten bis zu 20.000 Einwohner:innen, die das respektvolle Zusammenleben fördern und lokale Gemeinschaften aktiv gestalten.
Gefördert werden Initiativen, die:
- Begegnung ermöglichen
- Demokratie stärken
- Teilhabe und Grundrechte fördern
- die sozial-ökologische Transformation voranbringen.
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, formelle oder informelle Gruppen sowie Vereine oder Initiativen, die in kleineren Städten oder Dörfern oder in gemeindeübergreifenden Kooperationen tätig sind. Eine formale, gemeinnützige Struktur ist nicht erforderlich.
Gefördert wird mit 5.000 bis 12.000 Euro, für eine Projektlaufzeit von sechs bis zwölf Monaten, ab dem 1. Januar 2026. Deine Bewerbung kannst du bis zum 22. September 2025 einreichen.
Weitere Infos findest du hier.
https://aenderwerk.de/vor-ort-vereint-2025-ausschreibung/
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