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Ankündigungen / Neuigkeiten
Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerks - 8.000 Euro Projektförderung
Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit seinen Themenfonds deutschlandweit Projekte zu Kinderpolitik, Spielraum, Medienkompetenz und Kinderkultur von gemeinnützigen Organisationen, Bürgerinitiativen, Stiftungen sowie Kindern und Jugendlichen.
Damit ein Projekt durch das Deutsche Kinderhilfswerk gefördert wird, müssen Kinder und Jugendliche an der Planung und Durchführung des Projektes beteiligt werden. Inhaltlich gibt es für die vier Themenfonds folgende vorgaben:
- Kinderpolitik: Kinderrechtliche Ausrichtung auf politische oder gesellschaftliche Beteiligung und Teilhabe.
- Kinderkultur: Möglich sind alle Kultursparten, Inhalte müssen mit Kinderrechten verknüpft werden.
- Medienkompetenz: Förderung von Medienkompetenz und Beteiligung.
- Spielraum: Sanierung, Ergänzung oder Neu-Gestaltung von Spielräumen. Elementar ist die möglichst aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung und Gestaltung.
Gefördert wird mit bis zu 8.000 Euro, 20% der Gesamtausgaben müssen durch Eigen- oder Drittmittel finanziert werden. Die Projektlaufzeit ist auf maximal zwei Jahre begrenzt. Anträge sind fortlaufend möglich, Stichtag ist neben dem 31. März der 30. September.
Für deinen Antrag musst du das Formular auf der Webseite des Kinderhilfswerks nutzen.
Weitere Infos findest du hier.
Kinderrechte stärken und Kinderarmut überwinden ✔️ Für Kinder in Deutschland spenden ❤️ Förderung für Kinderrechteprojekte beantragen ✏️ Jetzt mehr erfa...
Deutscher Nachhaltigkeitspreis für unser Klimaportal
Wir haben den Deutschen Nachhaltigkeitspreis gewonnen und freuen uns riesig über die Auszeichnung!
Die letzten Jahre konnten wir viel Erfahrung sammeln und unsere Ansätze sowie Vision schärfen. Wir sind bereits dabei, die nächste Version zu entwickeln und möchten weiter Brücken bauen, wo Potenziale derzeit ungenutzt und unzugänglich sind.
Ihr könnt uns unterstützen: Wir suchen nach Möglichkeiten zur Finanzierung – Stiftungen, Philanthropen und Impact Investoren. 2026 möchten wir die Plattform auf ein komplett neues Level heben: Non-profit, Open Source und mit einer ganzen Palette an Open Social Innovation. Es gibt viel zu tun! Schreibt uns gerne.
Der Blick nach vorn ist nicht immer leicht für uns. Vermutlich geht es euch nicht anders. Die nahezu ungebremst eskalierende Polykrise trifft Gemeinschaften global bereits hart, in wenigen Jahren werden sich auch unsere Umstände ändern. Wir möchten uns darauf vorbereiten. Wir möchten heute kultivieren und entwickeln, was morgen gebraucht wird. Fühlt euch eingeladen, diese Reise mit uns zu machen 💚
Land.Heimat.Innovativ - Bis zu 300.000 Euro pro Projekt
Mit der Förderung Land.Heimat.Innovativ unterstützt das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) innovative Projektideen, die die Zukunftsfähigkeit ländlicher Räume stärken.
Gefragt sind neue Ansätze, die auf regionale Besonderheiten eingehen und den aktuellen Herausforderungen des Lebens und Arbeitens auf dem Land begegnen.
Förderfähig sind Projekte in Kommunen mit bis zu 35.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Auch größere Gebietskörperschaften wie Landkreise können teilnehmen, wenn die Vorhaben überwiegend in ländlichen Gemeinden umgesetzt werden.
Gefördert werden modellhafte Projekte aus dem gesamten Themenspektrum der ländlichen Entwicklung, unter anderem zu:
- sozialem Zusammenhalt, Kultur, Bildung und Ehrenamt,
- attraktiven Ortskernen und neuen Nutzungskonzepten,
- Beteiligung und Teilhabe,
- regionaler Wirtschaft und Wertschöpfung,
- Grundversorgung und Infrastruktur,
- Digitalisierung und technischer Innovation,
- Mobilität und Erreichbarkeit,
- interkommunaler Zusammenarbeit.
Die maximale Fördersumme beträgt 300.000 Euro je Projekt. Bei Verbundprojekten sind bis zu 500.000 Euro bei zwei Partnern und bis zu 600.000 Euro bei drei Partnern möglich. Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben, projektbezogene Dienstleistungen, Veranstaltungen, Anschaffungen, Raummieten und Reisekosten.
Die Förderquote liegt grundsätzlich bei 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, eingetragene Vereine, Stiftungen, Genossenschaften oder Unternehmen.
Die Antragsstellung läuft in drei Phasen:
- Bis zum 29. Oktober musst du deine Interessensbekundung einreichen.
- Danach wirst du vom Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung aufgefordert, eine Projektskizze einzureichen.
- Wird deine Skizze positive bewertet, reichst du dann deinen Vollantrag ein.
Weitere Infos findest du hier.
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