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Ankündigungen / Neuigkeiten

Förderung von Beiteilungsprojekten in Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz fördert auch 2025 wieder Beteiligungsprojekte mit Kindern und Jugendlichen. Unterstützt werden Vorhaben, in denen junge Menschen aktiv mitgestalten – von der Idee über die Planung bis zur Umsetzung. Ziel ist es, echte Beteiligung zu ermöglichen und Kindern und Jugendlichen kommunale Entscheidungsprozesse näherzubringen.
Gefördert werden Projekte mit klaren Beteiligungsformaten wie zum Beispiel Jugendparlamente oder Jugendforen, Peer-to-Peer Projekte. Kreative Beteiligungsprojekte sind ebenso möglich wie digitale oder inklusive Ansätze.
Die Fördersumme beträgt bis zu 5.000 Euro, bei inklusiven Projekten bis zu 10.000 Euro. Die Förderung deckt maximal zwei Drittel der Projektkosten ab. Den Eigenanteil kannst du zum Beispiel durch Spenden, Eigenmittel oder ehrenamtliche Leistungen erbringen. Antragsberechtigt sind öffentliche oder freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie andere gemeinnützige Organisationen mit entsprechendem Satzungszweck. Kommerzielle Anbieter sind ausgeschlossen.
Deinen Antrag musst du mindestens sechs Wochen vor Projektbeginn einreichen, spätestens jedoch bis zum 15. September 2025.
Weitere Infos findest du hier.
https://mffki.rlp.de/themen/kinder-und-jugend/jes-eigenstaendige-jugendpolitik/foerderprogramme

Projektförderung der Kämpgen-Stiftung
Die Kämpgen-Stiftung engagiert sich für die nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderungen sowie Sinnesbehinderungen. Ziel ist es, ihnen die volle Teilhabe an allen Lebensbereichen und eine möglichst eigenständige Lebensführung zu ermöglichen.
Gefördert werden Projekte in folgenden Bereichen:
- Heilbehandlung, Betreuung und Pflege
- Erziehung, Bildung und Berufsförderung
- Mobilität und Barrierefreiheit
- Verbesserung der Wohnsituation
- Selbsthilfe und Interessenvertretung
- Soziale Eingliederung
Antragsberechtigt sind soziale Einrichtungen und gemeinnützige Träger, die in der Behindertenhilfe tätig sind. Privat-gewerbliche Organisationen, öffentlich-rechtliche Institutionen und Privatpersonen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Zur
Förderhöhe macht die Stiftung keine konkreten Angaben. Anträge kannst du
fortlaufend einreichen, der nächste Stichtag ist der 31. März.
Weitere Infos findest du hier.
https://kaempgen-stiftung.de/unsere-foerderung/

Hans Günther Adels-Stiftung
Die Hans Günther Adels-Stiftung unterstützt Projekte, die die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verbessern, insbesondere von:
- kranken Kindern und Jugendlichen,
- Kindern und Jugendlichen mit Behinderung,
- Kindern und Jugendlichen ohne elterliche Betreuung,
- sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen.
Förderfähig sind viele verschiedene Projekte, wie zum Beispiel:
- Betreuung und Förderung in Wohn- und Pflegeeinrichtungen
- Bildungs- und Freizeitangebote zur sozialen Integration
- Unterstützung bei Krankheit oder Behinderung
- Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität und Zukunftsperspektiven
- Prävention, Aufklärung und Persönlichkeitsbildung
- Inklusion und soziale Teilhabe
- Frühkindliche, schulische und berufliche Bildung
- Mobilität und Barrierefreiheit
- Selbsthilfe und Interessenvertretung
Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige Organisationen, darunter auch Ordensgemeinschaften und Kirchengemeinden. Ihren Fokus legt die Stiftung auf den Großraum Köln. Stationäre und teilstationäre Einrichtungen mit Versorgungsvertrag gemäß SGB XI sind nicht förderfähig.
Gefördert wird mit bis zu 25.000 Euro über maximal drei Jahre. Die Stiftung erwartet von dir einen Eigenanteil von 10%. Deinen Antrag kannst du fortlaufend einreichen, der nächste Stichtag ist der 22. April.
Weitere Infos findest du hier.
https://hga-stiftung.de/
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